Begriffe aus der Wirtschaft

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Glossaries

Term Definition
offene oder geschlossene Fonds

Offen bedeutet, dass sowohl neue Anteilscheine nach Massgabe der Zeichnung durch Anleger herausgegeben werden können, als auch dass Anteile jederzeit zurückgegeben werden können. Gesetzlich zwingend ist dabei in der Schweiz nur das jederzeitige Rückgaberecht. Geschlossen bedeutet, dass - wie bei einer AG - das Anlagekapital nicht kontinuierlich erhöht oder reduziert werden kann, sondern nur im Rahmen besonderer Erhöhungs- oder Herabsetzungsverfahren.
Solche geschlossene Vehikel dürfen nicht in der Form eines Anlagefonds gemäss AFG geführt werden. Hingegen können sie als Investment-, Anlage- oder Beteiligungsgesellschaften in der Form einer AG bestehen.

Obligationenfonds (Bond Funds)

Die Mittel eines Obligationenfonds werden in Obligationen mit oder ohne Coupon (Zerobonds), Wandel- und Optionsanleihen sowie in (Floating Rate) Notes angelegt. Die Laufzeit der festverzinslichen Anlagen muss mehr als ein Jahr betragen.
Obligationenfonds sind für mittel- bis langfristig agierende Investoren geeignet, die auf ein regelmässiges Einkommen durch Zinsertrag angewiesen sind.
Obligationenfonds lassen sich weiter nach Währung, Schuldnerqualität und Restlaufzeit (Duration) unterteilen. weit verbreitet.

Obligationen mit variablem Zinssatz

Obligationen mit variablem Zinssatz, auch Floating Rate Bonds genannt, sind Anleihen mit hoher Kursstabilität
Als Basiszinssatz wird die London Interbank Offered Rate (LIBOR) benützt.
Der LIBOR ist der Zinssatz, zu welchem erstklassige Banken in London Blanko-Kredite aufnehmen können.
Floating Rate Bonds sind ein Substitut für Geldmarktanlagen

Obligationen im Quervergleich zu anderen Anlageinstrumenten

Obligationen guter Schuldner sind zwar relativ sicher, aber ertragsschwach, vor allem bei der Beurteilung nach Steuern. Wenn es im Einzelfall möglich ist, festverzinsliche Anlagen in der Form von Lebensversicherungen zu tätigen, ist dies steuerlich deutlich attraktiver.
Im Vergleich zu Aktien sind Obligationen nur im kurz- bis mittelfristigen Bereich konkurrenzfähig

Obligation

Wertpapier, das eine Geldleistung zum Inhalt hat. Obligationen werden in der Regel zum Zweck der mittel- bis langfristigen Aufnahme von Kapital ausgegeben. Die Verzinsung ist während der Laufzeit gleich (es gibt aber einige wenige Ausnahmen) und richtet sich nach der Höhe des aktuellen Zinsniveaus auf dem Kapitalmarkt, der Laufzeit der Obligation und der Bonität des Schuldners. Das Wertpapier selbst wird Obligation genannt und verkörpert einen Teil der gesamten Kapitalaufnahme (Anleihe). Im generellen Sprachgebrauch versteht man unter Obligation auch eine Verpflichtung zwischen zwei oder mehreren Personen, wobei die eine Seite den Schuldner und die andere Seite den Gläubiger darstellt.

Notes und Kassascheine

Notes sind mittelfristige Schuldverschreibungen in- und ausländischer Schuldner   Notes und Kassascheine sind Wertpapiere, die im Rahmen von Privatplazierungen herausgegeben werden. Diese sind unter institutionellen Anlegern und grossen Privatanlegern recht beliebt.
Als Notes bezeichnet man Privatplazierungen ausländischer Schuldner. Wie bei den Obligationen ausländischer Schuldner besteht hier kein Verrechnungssteuerabzug auf den Zinsen.
Privatplazierungen inländischer Schuldner werden häufig als Kassascheine bezeichnet. Kassascheine sind verrechnungssteuerpflichtig.

Nennwert

Der auf Wertpapieren angegebene (nominelle) Forderungsbetrag im Unterschied zum effektiven Kurswert / Marktwert

Nationalbank1

Die Schweizerische Nationalbank ist die Zentralbank. Der Bund hat ihr das ausschliessliche Recht zur Ausgabe von Banknoten gegeben. Die Hauptaufgaben sind: den Geldumlauf des Landes zu regeln, den Zahlungsverkehr zu erleichtern und eine im Gesamtinteresse des Landes dienende Kredit- und Währungspolitik zu führen (Geldmenge).

Namenaktien

Die Namenaktie lautet auf den Namen des Aktionärs. Sie ist ein Order-Papier.
Der Namenaktionär hat die gleichen Rechte wie der Besitzer von Inhaberaktien, mit zwei Vorbehalten:
Zusätzlich zur Übergabe bedarf es bei der Namenaktie einer schriftlichen Abtretungserklärung (Indossament oder Zession) des Verkäufers. Bei kotierten Gesellschaften wird diese Formalität in der Praxis dadurch überbrückt, dass der Aktionär der Bank eine Übertragungsvollmacht erteilt, in der Regel bereits auf dem Eintragungsformular. Beim Verkauf kann dann die Bank die Abtretungserklärung ausfüllen. Damit erhält der neue Aktionär sämtliche Vermögensrechte.
Seine Mitwirkungsrechte kann der Erwerber jedoch erst ausüben, wenn er in das Aktienbuch (eigentlich ein 'Aktionärs'-Buch) der Gesellschaft eingetragen worden ist. Dadurch hat die Gesellschaft jederzeit eine weitgehende Kontrolle über den Aktionärskreis.

Namenaktie

Aktie, die auf den Namen lautet und deren Eigentümer oder Nutzniesser im Aktienregister der betreffenden Gesellschaft eingetragen ist. Dies erschwert den Handel mit solchen Titeln. Namenaktien können aber trotzdem an den Effektenbörsen kotiert und gehandelt werden.
Gegensatz: Inhaberaktie.