Begriffe aus der Wirtschaft

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Term Definition
Die Anlagevorschriften für Effektenfonds

Die Anlagevorschriften sind durch das neue AFG weitgehend gelockert und bei der Kategorie der Effektenfonds dem Recht der EU angepasst worden. Es bestehen hauptsächlich folgende quantitative Vorschriften:

  • Die Grundsätze der Risikoverteilung müssen zwingend eingehalten werden. Konkret bestehen z.B. folgende Restriktionen:     
    • Es dürfen höchstens 10 % des Fondsvermögens beim gleichen Unternehmen angelegt werden.     
    • Die Beteiligung an einzelnen Unternehmungen darf höchstens 10 % der Stimmrechte dieses Unternehmens ausmachen.
  • Optionen, d.h. in der Regel Warrants, dürfen höchstens 15 % des Fondsvermögens ausmachen.
  • Es dürfen höchstens 10 % des Fondsvermögens in Anteilen anderer Effektenfonds angelegt werden. 
  • Es dürfen für höchstens 10 % des Fondsvermögens vorübergehend Kredite aufgenommen werden.
Die 8 grössten inländischen Anlagestiftungen

Bank/Versicherung

Name 

Vermögen   per 31.12.97

Zuwachs   seit 31.12.96

CS

Credit-Suisse-Anlagestiftung   (CS)

7'799   Mio.

+ 78,2   %

SBV

AST   Anlagestiftung für schweiz. PVE

116   Mio.

+ 31,7   %

UBS 

Anlagestiftung   Schweiz. Bankgesellschaft

6'910   Mio.

+ 28,6   %

Kantonalbanken

Prevista   Anlagestiftung für PVE

5'826   Mio.

+ 19,9   %

 

IST   Investmentstiftung für Personalvorsorge

4'003   Mio.

+ 19,9   %

'Winterthur'

AWI   Anlagestiftung 'Winterthur' für Pers.vorsorge

1'264   Mio.

+ 31,4   %

Bank Sarasin

Sarasin-Anlagestiftung

465   Mio.

+ 63,4   %

Bâloise

Bâloise-Anlagestiftung

330   Mio.

+ 53,9   %

Total

 

33'713   Mio.

 
Devisen

Auf ausländische Währung lautende und im Ausland zahlbare Geldforderungen (z.B. Checks und Guthaben bei ausländischen Banken).

Deutschland

Deutschland besitzt ebenfalls eine gewichtige Fonds - Dienstleistungsbranche.
Wichtig ist bei den deutschen Fonds für Anleger mit Domizil Deutschland die Unterscheidung nach zugelassenen und nicht zugelassenen Fonds, weil nur bei den zugelassenen Fonds die Kursgewinne für private Anleger in Deutschland steuerfrei sind (falls die Spekulationsfrist von 6 Monaten berücksichtigt wird, d.h. Kursgewinne können erst nach einer Frist von mehr als 6 Monaten steuerfrei realisiert werden).

Der Vertrieb von fondsgebundenen Lebensversicherungen

Der Verkauf dieser Produkte erfordert für unabhängige Versicherungsagenten keine Vertriebsbewilligung für Anlagefonds.
Das Anlagefondsgesetz reguliert zwar das Produkt Anlagefonds, ''bezweckt aber keine generelle Beaufsichtigung der Finanzdienstleistung ''fondsgestützte Vermögensverwaltung'''', wie Dr. Den Otter in seinem Kommentar zum AFG ausdrücklich festhält.

Der Swiss Performance Index (SPI)

Der SPI deckt praktisch sämtliche kotierten Gesellschaften und Titel in der Schweiz ab. In ihm sind nicht nur Inhaber- und Namenaktien enthalten, sondern auch Partizipations- und Genussscheine. Die Hauptsektoren des SPI bilden Titel aus den Bereichen Industrie (63 %) und Dienstleistungen (37 %).

Der Marchzins

Als Marchzins bezeichnen wir eine angebrochene Zinsperiode.

Depotgeschäft

Beim Depotgeschäft geht es um die Verwahrung der Vermögenswerte der Kunden und um die Vornahme der entsprechenden Verwaltungshandlungen.

Depot

Bezeichnung für die bei einer Bank zur Verwahrung und Verwaltung eingereichten Wertpapiere. Beim geschlossenen Depot werden die Wertgegenstände verpackt und gegebenenfalls versiegelt zur Verwahrung übergeben. Diese Art eignet sich für Gegenstände, die keiner Verwaltung bedürfen (Schmuck, Dokumente, Münzen etc.). Das offene Depot eignet sich dort, wo Wertpapiere auch verwaltet sein müssen, wie Aktien, Obligationen etc.

Das Schuldnerrisiko

Das Ausfallrisiko steht für den schlimmsten Fall, wenn eine Institution wirtschaftlich bankrott ist oder zumindest Teile des Fremdkapitals nicht mehr zurückzahlen kann. Die Sicherheit einer Anlage ist immer nur so gut wie der Schuldner.