Begriffe aus der Wirtschaft
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Term | Definition |
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grundsätzliche Unterschiede zwischen Optionen und Futures | Wichtig ist, die grundsätzlichen Unterschiede zwischen Optionen und Futures zu erkennen. Deshalb noch einmal: Optionen gewähren dem Käufer bestimmte Rechte, nämlich das Recht (aber nicht die Pflicht) zu kaufen oder zu verkaufen. Futures gewähren keine Wahlmöglichkeit, sondern sind feste Verpflichtungen, eine bestimmte Menge zu einem bestimmten Preis auf einen bestimmten Termin zu kaufen oder zu verkaufen. Da Futures keine Wahlrechte verkörpern, sondern unbedingte, feste Verpflichtungen darstellen, muss für sie auch keine Prämie bezahlt werden. Falls Futures als Absicherungsinstrument eingesetzt werden, müssen sie gegenteilig zum Basisinstrument eingesetzt werden. Mit anderen Worten: Andererseits wird bei Futures im Falle des Einsatzes als Absicherungsinstrument das Gewinnpotential ausgeschaltet. Denn wenn man auf den Obligationen einen Gewinn erzielt, wird auf der anderem Seite bei den Futures ein Verlust entstehen und umgekehrt. Ein symmetrisches Risiko- und Gewinnprofil bedeutet, dass sich die Wertveränderung von Basisinstrument und Future genau eins zu eins verhält. Gewinnt das Basisinstrument um eine Einheit an Wert, steigt der Wert des Futures im gleichen Ausmass, und umgekehrt. |
Grundidee eines Index-Zertifikats | Der Anleger erwirbt beispielsweise ein Zertifikat auf den Swiss Market Index (SMI) zum Preis von 1 Fr. pro Indexpunkt und erhält die Zusage, nach Ablauf der festgelegten Zeitdauer von in der Regel 1 Jahr einen Betrag zurückzuerhalten, der genau dem dannzumaligen Indexstand entspricht. |
GROI | Guaranteed Return on Investment |
Goldfonds | Wer sich nicht für ein Edelmetallkonto erwärmen kann, hat auch die Möglichkeit, Anteilscheine eines Anlagefonds zu kaufen, der in Goldminenaktien investiert. Damit erhält der Anleger wenigstens einen gewissen Ertrag auf seinem ''Gold-Engagement''. |
Gläubiger | Als Gläubiger wird die Person bezeichnet, die eine Forderung gegenüber einer anderen Person (Schuldner) hat. |
Gewinnmaximierung | Die Bedingung für die Gewinnmaximierung heisst also : Preis = Grenzkosten |
Gewaltentrennung zwischen Fondsleitung und Depotbank | Das wichtigste organisatorische Merkmal: die Gewaltentrennung zwischen Fondsleitung und Depotbank Das neue AFG (Anlagefondsgesetz) schreibt - in Anlehnung an den EU-Standard - zwingend vor, dass die Fondsleitung von der Depotstellenfunktion juristisch und personell streng getrennt sein muss. |
Gesetzliche Rahmenbedingungen für Sondervermögen | Die Führung solcher Inhouse-Funds ist gemäss neuem AFG nur noch den Banken erlaubt. |
Genehmigte Kapitalerhöhung | Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, eine Kapitalerhöhung durchzuführen. Diese Ermächtigung gilt für höchstens 2 Jahre. Über den Zeitpunkt, den Erhöhungsbetrag (max. 50 % des AK) und die Modalitäten entscheidet der Verwaltungsrat. Damit ist eine flexible Kapitalbeschaffung beim Erwerb von Beteiligungen, Fusionen usw. möglich. |
Geldwerte | Unter Geldwerten wird nicht nur Bargeld verstanden, sondern auch Wertpapiere, Sparhefte, Edelmetalle (unverarbeitet), Münzen und Medaillen, lose Edelsteine und Perlen.Geldwerte sind meistens summenmässig limitiert versichert. |