Begriffe aus der Wirtschaft
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Term | Definition |
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Wandelobligationen und -Notes | Convertible Bonds und Convertible Notes Obligationen mit zeitlich befristetem Recht, die Obligation in Beteiligungspapiere umzutauschen |
Währungsrisiko | Das Währungsrisiko sagt aus, wie hoch das Risiko eines Währungsverlustes aus Sicht eines in Schweizer Franken denkenden Anlegers ist. Das Währungsrisiko wird wie das Verlustrisiko über die letzten zehn Jahre berechnet. Ein Fonds mit der Lokalwährung Schweizer Franken hat kein Währungsrisiko und erzielt somit fünf Sterne. |
Vinkulierung | Die Gesellschaft kann die Eintragung von Namenaktien ins Aktienregister an gewisse Bedingungen knüpfen (vinkulieren). Die meisten Schweizer Unternehmungen behalten sich das Recht vor, den Eintrag in dieses Register zu verweigern, falls jemand die Titel nur treuhänderisch erwirbt oder ein bestimmter Prozentsatz der Stimmrechte (z.B. 5 %) überschritten wird. Diese Beschränkungen der Übertragbarkeit werden als Vinkulierung bezeichnet. |
Verschiebung der Nachfragekurve | Verwechseln Sie keinesfalls eine Bewegung auf der Nachfragekurve mit einer Verschiebung der Nachfragekurve. Eine Bewegung auf der Kurve stellt sich dann ein, wenn sich der Preis verändert, alles andere aber gleich bleibt. Eine Verschiebung der Kurve ergibt sich hingegen, wenn sich ein anderer Faktor (z.B. das Einkommen) verändert, welcher der Nachfragekurve zugrunde liegt. |
Verschiebung der Angebotskurve | Verwechseln Sie keinesfalls eine Bewegung auf der Angebotskurve mit einer Verschiebung der Angebotskurve. Eine Bewegung auf der Kurve stellt sich dann ein, wenn sich der Preis verändert, alles andere aber gleich bleibt. Eine Verschiebung der Kurve ergibt sich hingegen, wenn sich ein anderer Faktor (z.B. die Rohstoffkosten) verändert, welcher der Angebotskurve zugrunde liegt. |
Verrechnungssteuer | Steuer auf Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden: 35%), Renten (15%) und Kapitalleistungen aus Versicherung (8%). Sie ist vom Leistenden (Bank, Versicherung) direkt an den Fiskus abzuliefern. Wenn der Empfänger der Leistung die Leistung in der Steuererklärung deklariert, wird die erhobene Verrechnungssteuer zurückerstattet. Von diesem Prinzip (Erhebung der Steuer bei Auszahlung der Leistung und Rückerstattung bei Deklaration der Leistung) wird bei Versicherungsleistungen abgewichen. Ein Abzug der Verrechnungssteuer bei der Auszahlung der Leistung erfolgt nur dann, wenn die Ausrichtung der Leistung |
Vermögensverwaltung | Zwischen Anlageberatung und Vermögensverwaltung besteht ein fundamentaler Unterschied. Bei der Vermögensverwaltung entscheidet die Bank innerhalb der mit dem Kunden vereinbarten Richtlinien selbständig über die optimale Anlage. |
Vermögensverwaltung | Bei der Vermögensverwaltung übernimmt die Bank die Bewirtschaftung der Vermögenswerte des Kunden im Rahmen der mit ihm vereinbarten Richtlinien und unter Berücksichtigung der von der Schweizerischen Bankiervereinigung herausgegebenen Weisungen sowie allfälliger weiterer bankinterner Vorschriften. |
Vergleich zwischen Aktien, Obligationen und Inflation bis Ende 1997 | Wer Ende 1925 CHF 10'000 angelegte, hat nach 72 Jahren (d.h. per 31.12.1997) bei der Investition in gut diversifizierte Schweizer Aktien ein Vermögen von CHF 3,73 Mio. erreicht, während bei der Anlage in erstklassige Obligationen eine Wertsteigerung auf ca. CHF 253'400 resultiert. |
Vergleich Aktien Obligationen | Im Durchschnitt ist davon auszugehen, dass die Volatilität von Schweizer Aktien gut 5 Mal höher ist als bei den Obligationen (nämlich rund 20 % bei Aktien im Vergleich zu knapp 4 % bei Obligationen). |