Eine Bankerklärung (Affidavit)

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Term Definition
Eine Bankerklärung (Affidavit)

Eine Bankerklärung (Affidavit) zur Vermeidung der Verrechnungssteuer darf nur durch die depotführende Bank ausgestellt werden, wenn:  

  • einem Ausländer im Zeitpunkt der Fälligkeit das Recht zur Nutzung zusteht
  • der Anteilschein im Zeitpunkt der Fälligkeit im offenen Depot derjenigen Bank liegt, die das Affidavit ausstellt
  • der Fondsertrag einem Konto gutgeschrieben wird, das für den Ausländer bei der das Affidavit ausstellenden Bank geführt wird.