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Lexikon

Begriff Definition
Unterstützung

Massgebliche Unterstützung. Eine Person kann im Rahmen der 2. Säule begünstigt werden, wenn sie von der verstorbenen (versicherten) Person massgeblich unterstützt worden ist. Dies kann in der Regel dann angenommen werden, wenn die Unterstützung mehr als 50 % des Unterhalts der begünstigten Person ausmachte und sie länger als 5 Jahre dauerte und im Zeitpunkt des Todes noch andauerte. Unterhalb dieser Grenzen ist im Einzelfall eine sachgerechte Lösung zu finden.

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